AGB und Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Swiss Sport Campus GmbH

1. Geltungsbereich und Parteien

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Swiss Sport Campus GmbH (nachfolgend SSC genannt) und den Teilnehmenden der angebotenen Aus- und Weiterbildungen. Sie gelten für alle Leistungen und Verträge. Änderungen der AGB werden den Teilnehmenden mitgeteilt. Bei Widerspruch innerhalb von 30 Tagen bleiben die alten AGB bestehen.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt verbindlich online über www.sportcampus.ch und der Buchungsplattform «SportsNow» und wird mit der Bestätigung durch die SSC wirksam. Die SSC behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Bei Kursen mit Zulassungsbedingungen tritt der Vertrag erst nach Erfüllung dieser Bedingungen in Kraft.

3. Ausbildungsinhalte und -umfang

Die Ausbildungsinhalte und Ziele entsprechen den aktuellen Programmbeschreibungen. Änderungen des Ausbildungsplans aus organisatorischen Gründen sind vorbehalten, solange der Gesamtinhalt nicht erheblich beeinträchtigt wird.

4. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmenden müssen die in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Die SSC kann Teilnehmende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Teilnahme ausschliessen.

5. Widerruf der Anmeldung

Teilnehmende können die Anmeldung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss widerrufen, sofern dies mindestens 30 Tage vor Kursbeginn erfolgt. Bei verspätetem Widerruf sind die vollen Kosten fällig.

6. Vertragsbestandteile

Diese AGB, die Ausbildungsbeschreibungen, Reglemente sowie spezifische Kursrichtlinien sind integraler Bestandteil des Vertrags. Im Konfliktfall haben die Regelungen der Kursdokumente Vorrang.

7. Mindestteilnehmenden-Anzahl und Absage eines Lehrgangs

Die Mindestteilnehmende-Anzahl beträgt 10, damit ein Lehrgang durchgeführt werden kann. Die SSC kann daher einen Lehrgang bis zu 14 Tage vor Beginn absagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Gebühren vollständig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8. Kosten und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühren bei Vertragsabschluss zu entrichten. Der Ausbildungsplatz ist erst gesichert, wenn die Kurskosten beglichen sind. Lehrmittel sind, sofern nicht anders angegeben, in den Lehrgangsgebühren enthalten. Änderungen der Lehrmittelpauschale sind vorbehalten.

9. Stornierung und Rücktritt

Eine schriftliche Stornierung ist bis 30 Tage vor Ausbildungsbeginn bei einer Bearbeitungsgebühr von 150.– Franken möglich. Bei späterer Stornierung wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

10. Programm- und Preisänderungen

Der SSC behält sich vor, Programme anzupassen (z. B. Änderungen bei Modulen, Lehrmethoden oder Standorten).

11. Haftung

Die SSC haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, und gesundheitliche Einschränkungen sind im Voraus wahrheitsgemäss anzugeben. Die SSC übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände oder Schäden, die während der Ausbildung entstehen.

12. Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit

Die Teilnehmenden sind für die eigenständige Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungsvorbereitung verantwortlich. Die Erfüllung der Lernziele hängt massgeblich von der Eigeninitiative ab.

13. Kündigung

Die Kündigung eines laufenden Kurses ist durch Teilnehmende des Kursangebotes nicht möglich. Bei Zahlungsverzug kann die SSC den Vertrag fristlos kündigen.

Eine Verschiebung ist bei nachweisbarer schwerer Krankheit oder Unfall möglich. Ein Arztzeugnis muss zwingend eingereicht werden. Die SSC verschiebt den Kurs in diesem Fall kostenlos.

14. Ausschluss

Bei groben Verstössen gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten kann die SSC Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Lehrgang ausschliessen.

15. Versicherungen

Die Versicherungspflicht (Unfall, Krankheit, Haftpflicht) liegt bei den Teilnehmenden. Die SSC übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände.

16. Ethik und Gleichberechtigung

Die SSC steht für ein diskriminierungsfreies und respektvolles Umfeld. Jede Form von Diskriminierung oder Belästigung, basierend auf Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen, wird nicht toleriert. Die SSC fördert Gleichberechtigung, Vielfalt und gegenseitigen Respekt.

16. Diverses

Absenzen: Bei Krankheit mit ärztlichem Attest sind Modulverschiebungen kostenfrei möglich. Ohne Attest wird eine Gebühr von CHF 100.- pro Modulverschiebung erhoben.

Zulassungsbedingungen zur Abschlussprüfung: Abschlussprüfungen setzen eine Teilnahme von 100 % der Ausbildung voraus.

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bern. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.